Fothen Versicherungs- und Immobilienagentur – Fothen Connect

Als Tippgeber bewerben

Das hier ist eine Bewerbung, keine Anmeldung. Wir schauen uns deine Angaben an und sprechen persönlich mit dir. Erst danach schalten wir deinen Zugang frei – und erst dann bekommst du deinen Empfehlungslink und deinen QR-Code.

Nur für neue Kontakte

Empfehle nur Menschen, die die Agentur Fothen noch nicht kennt. Für bestehende Kunden der LVM Agentur Sebastian Fothen oder von Fothen Immobilien entsteht keine Vergütung.

Keine Vergütung für eigene Abschlüsse

Keine Vergütung für eigene Verträge oder für Personen aus deinem Haushalt – das Provisionsabgabeverbot lässt das nicht zu. Wir prüfen es im Beratungstermin.

Diese Angabe bestimmt, wie Ihre Gutschriften erstellt werden.

Erzähl uns kurz von dir

Fothen Connect lebt von persönlichen Beziehungen – deshalb lernen wir jeden Tippgeber vorher kennen. Deine Antwort hier ist der Anfang dieses Gesprächs.

Zum Beispiel: bestehender Kunde, über eine bestimmte Person, aus dem Ort.

Optional.

Tippgeber-Vereinbarung

PLATZHALTER – juristisch zu prüfen

Fassung 2026-09-11.v4

Was du tust

Du stellst den Kontakt zu Personen her, die an einer Beratung interessiert sein könnten. Du übermittelst deren Kontaktdaten und das gewünschte Beratungsthema. Mehr nicht.

Was du ausdrücklich nicht tust

Du berätst nicht zu Versicherungen, empfiehlst keine konkreten Produkte oder Tarife, wählst keine Verträge aus, erstellst keine Angebote und bearbeitest keine Anträge. Diese Tätigkeiten sind erlaubnispflichtig und ausschließlich den Versicherungsvermittlern der Agentur vorbehalten.

Einwilligung der empfohlenen Person

Du versicherst, dass du die empfohlene Person vorab gefragt hast. Kontaktiert wird sie erst, nachdem sie selbst über einen Bestätigungslink zugestimmt hat.

Nur neue Kontakte

Eine Vergütung entsteht nur für Personen, die der Agentur Fothen bisher nicht bekannt sind. Wer bereits Kunde ist – bei der LVM Agentur Sebastian Fothen oder bei Fothen Immobilien –, zählt nicht, ebenso wenig jemand, der dort bereits in Betreuung oder in einem laufenden Vorgang steht. Das gilt unabhängig davon, um welches Thema es geht. Bestehende Kunden können sich also nicht gegenseitig empfehlen.

Keine Vergütung für eigene Verträge

Für Verträge, die du selbst abschließt, gibt es keine Tippgebervergütung. Dasselbe gilt für Personen, die mit dir in einem Haushalt leben, und für jede Empfehlung, die wirtschaftlich dir selbst zugutekommt. Grund ist das Provisionsabgabeverbot nach § 48b VAG, das die Weitergabe von Provisionen an Versicherungsnehmer untersagt. Wir prüfen das im persönlichen Beratungstermin. Ein Verstoß führt zum Ausschluss von Fothen Connect; bereits vorgemerkte Vergütungen entfallen.

Vergütung

Für zulässige Empfehlungen kann eine Vergütung gewährt werden. Die Höhe ergibt sich aus den jeweils gültigen Vergütungsregeln. Ein Anspruch entsteht erst mit der Freigabe durch die Agentur. Ausgezahlt wird jeweils zum 15. des Monats, der auf den Beginn des vermittelten Vertrags folgt. Eine Vergütung erhältst ausschließlich du als Tippgeber – niemals die empfohlene Person.

Keine Anwerbung

Es gibt keine Vergütung dafür, weitere Tippgeber zu gewinnen. Es gibt keine Strukturen, keine Ränge und keine Einkommensversprechen.

Steuern

Für die Versteuerung deiner Vergütung bist du selbst verantwortlich. Die Agentur rechnet im Gutschriftverfahren ab und stellt dir für jede Auszahlung einen Beleg bereit.

Beendigung

Beide Seiten können die Zusammenarbeit jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. Bereits freigegebene Vergütungen bleiben davon unberührt.

Zeitpunkt der Zustimmung, Fassung des Textes und ein Hashwert Ihrer IP-Adresse werden zum Nachweis gespeichert. Die IP-Adresse selbst wird nicht gespeichert.